Eine Mitgliedschaft kann wegen eines Wechsels zu einem anderen Verein (fristlos) enden, oder fristgerecht aus sonstigen Gründen wie Umzug oder Ortswechsel, Zeitmangel oder veränderten Lebensumständen. Wenn du kündigen oder dich abmelden willst, dann solltest du ein paar wichtige Punkte beachten. Dies gilt für das Austreten aus dem Verein: Ein Austritt erfolgt zum 31. Dezember des lfd. Jahres. Der Austritt muss schriftlich erklärt werden. Es gilt eine Frist von drei Monaten (Stichtag also 30. September für das lfd. Jahr). Ein fristloser Austritt erfolgt dann, wenn eine Person aktiv in einer Mannschaft spielt und zu einem anderen Verein wechselt, um dort in einer Mannschaft gemeldet zu werden. Die Austrittserklärung muss alle relevanten Informationen enthalten (siehe unten, „Beispiel“). Die Erklärung muss man persönlich unterschreiben und per Post an die Adresse des Vereins senden. Sie kann auch dem Abteilungsleiter der Tischtennisabteilung * persö...
im AV Germania Freiburg-St. Georgen e. V.