FAQ
🔴 Nein, wir haben keine offizielle Aufnahmesperre, wie einige andere Vereine.
💡 Aber wir nehmen derzeit nur neue Mitglieder auf, wenn dies dem Vereinszweck in besonderer Weise dient oder eine sinnvolle Ergänzung für unsere Gemeinschaft darstellt. Jedes Aufnahmegesuch wird also individuell geprüft, um sicherzustellen, dass neue Mitglieder aktiv zum Vereinsleben beitragen können.
🟢 Ja, ein eingetragener Verein (e.V.) ist grundsätzlich nicht verpflichtet, neue Mitglieder aufzunehmen. Das Vereinsrecht in Deutschland gibt dem Verein das sogenannte Mitgliedschaftsaufnahmeprivileg, das ihm erlaubt, selbst zu entscheiden, wen er aufnimmt (§ 58 Nr. 1 BGB).
🔴 Nein, wir haben keine offizielle Warteliste. Es gibt keine feste Reihenfolge oder automatische Aufnahme.
💡 Die Satzung des Vereins wird zusammen mit dem Aufnahmeschein an angenommene Bewerber ausgehändigt. Man kann sie hier als PDF herunterladen und auch beim Registergericht Freiburg unter der Nr. 658 einsehen.
💡 Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Wir akzeptieren drei Monate. Die Frist bezieht sich immer auf das Jahresende. Unter Mitgliedschaft beenden findest du alle diebezüglichen Informationen.
🔴 Für die Tischtennis-Abteilung gibt es keine passive Mitgliedschaft.
Mitgliedsbeiträge
Für die Tischtennis-Abteilung gibt es keine Beitragsunterschiede zwischen Erwachsenen und Jugendlichen bzw. Kindern.
Jahresbeitrag pro Person | 120,00 € |
Ab dem 3. Familienmitglied ohne eigenes Einkommen |
beitragsfrei |
Aufnahmegebühr (einmalig) | 10,00 € |
Das erste Mitgliedsjahr wird anteilig berechnet, da immer in Kalenderjahren abgerechnet wird.
Downloads: SEPA-Lastschriftmandat | Satzung mit Beitragsordnung
Hinweis: Über unseren Umgang mit Kontaktdaten siehe Datenschutzerklärung.