Dies gilt für das Austreten aus dem Verein:
- Ein Austritt erfolgt zum 31. Dezember des lfd. Jahres
- Der Austritt muss schriftlich erklärt werden
- Es gilt eine Frist von drei Monaten (Stichtag also 30. 9. für das lfd. Jahr)
- Alle relevanten Informationen angeben (siehe unten, „Beispiel“)
- Erklärung persönlich unterschreiben und per Post an den Verein senden
Austrittserklärung herunterladen als PDF
FAQ
🟢
Ein per E-Mail gesendeter eingescannter Brief* mit persönlicher Unterschrift, in dem
alle erforderlichen Angaben enthalten sind, kann
akzeptiert werden – sofern er erkennbar vom Mitglied/Erziehungsberechtigten selbst stammt.
* zum Beispiel das ausgefüllte und unterschriebene PDF
🔴 Eine einfache Mail reicht allerdings nicht!
Denn eine Austrittserklärung muss persönlich unterschrieben werden,
- weil sie eine einseitige Willenserklärung ist,
- die rechtliche Wirkung entfaltet.
- die Erklärung persönlich abgegeben wurde
- und von der betreffenden Person stammt.
- und keine Scherzkündigung ist.
- Auch das SEPA-Lastschriftmandat muss mit Unterschrift widerrufen werden.
💡 Wir verstehen, dass das alles ärgerlich ist, wenn man „einfach nur nicht mehr mitmachen will“. Wir möchten es dir deshalb so einfach wie möglich machen und haben ein PDF für dich vorbereitet, das du sehr schnell ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben kannst:
Wie oben gesagt, akzeptieren wir sogar, wenn du uns einen Scan oder ein Foto davon mailst, solange wir wirklich wissen, dass alles seine Richtigkeit hat.
🟢 Ein fristloser Austritt erfolgt dann, wenn eine Person aktiv in einer Mannschaft spielt und zu einem anderen Verein wechselt, um dort in einer Mannschaft gemeldet zu werden.
🔴 Nein, ein rückwirkender Austritt ist nicht möglich – auch dann nicht, wenn schon länger nicht mehr trainiert wurde. Denn ein Vereinsaustritt bedeutet mehr, als nur keine Beiträge mehr zu zahlen. Der Verein muss auch für Gesamtorganisation und Versicherungsschutz Planungssicherheit haben, wofür die Mitgliedbeiträge eine wichtige Grundlage darstellen.
❌ Eine „rückwirkende Kündigung“ berechtigt auch nicht zur Rückforderung bereits gezahlter Beiträge: Diese können in der Regel nicht zurückgefordert werden, da sie der Erfüllung des Vereinszwecks dienen und nicht als Entgelt für spezifische Leistungen gelten.
⛔ Laut § 38 BGB endet die Mitgliedschaft daher erst mit Ablauf der satzungsgemäßen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist. Eine rückwirkende Beendigung ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann von uns auch nicht akzeptiert werden.
💡
Ausnahme in Härtefällen
In seltenen Fällen kann ein Verein auf rückwirkende Beitragserlasse oder Erstattungen eingehen –
allerdings nur bei nachweislichen Härtefällen, wie längere, unverschuldete Krankheits- oder
Pflegebedürftigkeit, Todesfall oder unverschuldete wirtschaftliche Notlagen, die schriftlich belegt werden können.
- Nicht als Härtefall gelten vergessene oder „verlorengegangene“ Kündigungen, Umzug ohne Abmeldung beim Verein, keine Nutzung des Trainingsangebots ohne Mitteilung, persönlicher Ärger oder Unzufriedenheit mit dem Angebot ohne vorherigen Kontakt.
- Ein Härtefall muss dem Verein rechtzeitig und nachweislich mitgeteilt werden.
- Rückwirkende Kulanzentscheidungen sind freiwillig und liegen im Ermessen des Vorstands.
🟢 Die Austrittserklärung kann dem Abteilungsleiter der Tischtennisabteilung persönlich* übergeben werden.
* Bitte beachten: Ein „Weitergeben“ oder „Weitersagen“ durch andere Mitglieder oder Trainer ist nicht der korrekte Weg und kann möglicherweise unwirksam sein, so gut dies auch gemeint sein mag.
🟢 Hier ist ein Beispiel für eine korrekte Austrittserklärung
Vollständige Adresse:
E-Mail:
Telefon:
An den AV Germania Freiburg-St. Georgen e.V
Abteilung TT
Geschäftstelle: Blumenstr. 9
79111 Freiburg
Geburtsdatum:
Hiermit teile ich Ihnen meinen Austritt zum nächstmöglichen Termin mit.
Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat
Referenznr:................
für die Kontonummer (IBAN) ..............
bei der (Bank) ...........
soll nach der Bestätigung dieser Kündigung aufgehoben werden.
Ort, Datum
................
Unterschrift
Bei Minderjährigen: Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Ggf.: Unterschrift des Kontoinhabers